Rechtsanwalt Kaltenkirchen
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Die Kanzlei Ich bin insbesondere auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts tätig. Das Zivilrecht regelt u. a. die Rechte und Pflichten von Menschen untereinander, also z. B. von Käufern und Verkäufern, Mietern und Vermietern, Auftraggebern und Auftragnehmern, Geschädigten und Schädigern. Im Zivilrecht finden sich auch Regelungen über den Erwerb von Eigentum an Grundstücken oder an beweglichen Sachen, wie z. B. einem Kraftfahrzeug. Auch die Regelungen des Familienrechts und des Erbrechts gehören zum allgemeinen Zivilrecht. Einen besonderen Teil des Zivilrechts stellt das Arbeitsrecht dar. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, die eigenen Verhältnisse vertraglich zu regeln. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, bedürfen derartige Verträge der notariellen Beurkundung, z. B. Grundstückskaufverträge, Eheverträge und Erbverträge.
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